Ihre Teilnahme
Die Teilnahme ist gebührenfrei, Porto-, Transport- und Versicherungskosten trägt der Einreicher.
Einsendung der Innovationen
- Die eingesendeten Produkte sind vom Teilnehmer selbst ausreichend zu versichern, insbesondere gegen Brand, Diebstahl, Bruch und Beschädigung.
- Für Beschädigung und Verlust der eingereichten Wettbewerbsarbeiten und Unterlagen haftet der Veranstalter nicht.
- Als Wettbewerbsstücke sind funktionsfähige Anlagen, komplette Einrichtungen, aber auch Einzelteile (Zubehörteile) oder Konzeptionen zugelassen. Alle Einreichungen müssen bis zu Marktreife entwickelt sein bzw. kurz vor der Markteinführung stehen und dürfen nicht länger als zwei Jahre auf dem Markt eingeführt sein.
- Prototypen werden nicht zugelassen.
- Alle Produkte müssen auf Anfrage als Muster der zweistufigen Juryauswahl vorliegen. Bei Innovationen, die nicht als Muster geliefert werden können, sind Referenzen erforderlich.
- Kosten für Anreise, Unterkunft, Spesen sowie Kosten der Produktpräsentationen müssen durch den Nominierten getragen werden.
Urheberrechte / Nutzung der Veröffentlichung
- Alle Urheberrechte verbleiben bei den Einsendern. Die Hamburg Messe erhält vom Einsender das Recht, über die Wettbewerbsstücke im Zuge der Kommunikation zum INTERNORGA Zukunftspreis auch über das Jahr der Teilnahme hinaus zu berichten. Dies gilt auch für eingesendetes Bildmaterial und das Ergebnis des Wettbewerbs.
Kennzeichnungs- und Verfassungserklärung
- Soweit Produkte eingereicht werden, bei denen das Urheberrecht nicht ausschließlich beim Einsender liegt, muss eine schriftliche Zustimmung der Inhaber dieser Urheberrechte beigefügt werden. Diese Zustimmung muss auch für die Presseveröffentlichungen dieses Wettbewerbs erbracht werden.