Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten:

Die INTERNORGA findet vom 30.04. - 04.05.2022 statt.

2. Warum wurde die INTERNORGA 2022 verschoben?

Der rasante Verlauf der vierten Corona-Welle mit täglich neu gemeldeten Höchstständen des Infektionsgeschehens, lässt derzeit keine zuverlässige Prognose darüber zu, ob wir Mitte März mit einer Beruhigung der Lage rechnen können. Stattdessen werden noch einige herausfordernde Wochen in Aussicht gestellt, mit einem erhöhten Krankenstand in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Ausstellerbeirat die Entscheidung getroffen, die INTERNORGA 2022 in ruhigeres Fahrwasser zu verlegen, um die Veranstaltung in gewohnter Qualität präsentieren zu können.

3. Behalten meine Zulassung und die von mir bei Hamburg Messe beauftragten Serviceleistungen ihre Gültigkeit?

Ihre Zulassung mit den Zugangsdaten und der Platzierung behält ihre Gültigkeit. Seitens der Aussteller ist keine weitere Aktion erforderlich, da der bestehende Vertrag auch bei einer Verschiebung der Messe weiter Bestand hat. Auch alle bei der Hamburg Messe beauftragten Serviceleistungen werden automatisch auf den neuen Termin übertragen. Sie müssen auch hier nichts weiter tun.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Teilnahme an der INTERNORGA bis zum 4.2.2022 kostenlos zu stornieren. Sollten Sie Ihre Teilnahme am neuen Termin bis zum 04.02.2022 stornieren, werden die von Ihnen bei der Hamburg Messe gebuchten Services ebenfalls automatisch storniert.

4. Mein Unternehmen kann am neuen Termin nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Stornierung bis spätestens zum 4. Februar 2022 zu.

5. Erhalte ich mein Beteiligungsentgelt zurück, falls die Messe zum neuen Termin angesichts Corona doch abgesagt werden muss?

Sollten wir die Messe aufgrund der Corona-Pandemie doch noch absagen müssen, bekommen Sie Ihr Beteiligungsentgelt zurück. Dies gilt auch, wenn Sie einen Komplettstand gebucht haben.

6. Werden die Kosten erstattet, die durch die Buchung zusätzlicher Leistungen im Online Service Center der Hamburg Messe (z.B. Tresen, Stühle etc.) angefallen sind, falls die Messe angesichts Corona doch abgesagt werden muss?

Sollten wir die Messe aufgrund der Corona Pandemie doch noch absagen müssen, findet seitens der Hamburg Messe und Congress keine Berechnung der Kosten statt, die für Buchungen via OSC entstanden sind.

7. Wo finde ich die Auf- und Abbauzeiten für die INTERNORGA 2022?

Die neuen Auf- und Abbauzeiten finden Sie in Kürze auf der INTERNORGA Website.

8. Welche Hygiene-Regeln gelten für die INTERNORGA 2022?

Wir werden die Hygiene-Regeln selbstverständlich an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse anpassen und über die Website entsprechend informieren. Die Rahmenbedingungen dafür sind in der aktuell gültigen Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  geregelt.

Den aktuell gültigen Hygieneleitfaden der Hamburg Messe und Congress GmbH finden Sie hier.

9. Erstattet die Hamburg Messe Kosten für Leistungen, die bei Dritten (z.B. Standbaufirmen, Flüge, Hotels etc.) gebucht wurden?

Nein, Leistungen, die bei Dritten bestellt wurden, richten sich ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen den Parteien, die den Vertrag geschlossen haben. Die Hamburg Messe und Congress erstattet insofern keine Kosten.

Aus dieser Informationsübersicht sind keine rechtlichen Ansprüche abzuleiten.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten, aktueller Stand: 20.01.2022